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Mietpreisbremse: Wenn der Mieter plötzlich 10.000 € Miete zurückfordert

Jetzt ist es passiert!

Zum ersten Mal bin ich in meiner Praxis ganz konkret mit den Folgen einer nicht eingehaltenen Mietpreisbremse konfrontiert worden.

Und dann gleich in dieser Größenordnung!

Dass Mieter zu viel gezahlte Miete auch noch nachträglich zurückfordern können, war mir natürlich bewusst. Ich weise Vermieter bei der Neuvermietung regelmäßig auf dieses Risiko hin.

Die meisten nehmen das Thema auch ernst und halten sich an die gesetzlichen Vorgaben.

Einen solchen konkreten Fall, bei dem Mieter tatsächlich eine Rüge einreichen und Geld zurückfordern, hatte ich bis jetzt allerdings noch nicht erlebt.

Ein Eigentümer zeigte mir ein Einschreiben, das er einen Tag nach dem Auszug seiner Mieter erhalten hatte.
Darin erheben die ehemaligen Mieter eine Rüge wegen der Mietpreisbremse und fordern mehr als 10.000 € bereits gezahlte Miete zurück.
Und das für einen Zeitraum von über zwei Jahren!

Das war für den Eigentümer gelinde gesagt eine ziemlich unangenehme Überraschung.

Aber wie kann das sein? Können Mieter tatsächlich die Miete zurückfordern?

Ja, das können sie! Wenn ein Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstoßen hat und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können Mieter zu viel gezahlte Miete zurückfordern.
Und das kann bitter werden, wie man an dieser Summe sieht.

Leider gibt es nach wie vor Vermieter, die die Mietpreisbremse nicht wirklich ernst nehmen.
Nach dem Motto: „Daran hält sich doch sowieso keiner“ oder „Was soll schon passieren?“

Ein riskanter Irrtum. Denn die Diskussion über eine Verschärfung der Mietpreisbremse ist längst in vollem Gange.
Gleichzeitig wächst das Bewusstsein bei Mietern dafür, dass sie möglicherweise zu viel gezahlte Miete zurückfordern können.

Auch die Stadt München will mit einem geplanten digitalen Mietenmonitor auffällig hohe Mietangebote stärker in den Blick nehmen. Und Hamburg hat im Sommer 2026 sogar eine spezielle Mietwucher-Taskforce eingerichtet.

Die Richtung ist also klar: Das Thema wird für Vermieter eher wichtiger als unwichtiger.

Doch was genau ist die Mietpreisbremse eigentlich? Wann und wo gilt sie? Wie wird die zulässige Miete berechnet und welche Ausnahmen gibt es?

Die wichtigsten Fragen, Irrtümer und Ausnahmen habe ich in einem eigenen Artikel für Sie zusammengefasst:

Hier geht`s zum Artikel [Mietpreisbremse: Die wichtigsten Fragen, Irrtümer und Ausnahmen →]


Wer schreibt hier?

Autor

Dejan Rozmarin

Ist seit 1999 als Immobilienmakler in München aktiv. Zusammen mit seinem Team hat er in den letzten 23 Jahren über 2.000 Wohnungen, Häuser, Grundstücke und Gewerbe in und um München erfolgreich vermittelt. In diesem Blog informiert er über Neuigkeiten, die für Vermieter und Eigentümer interessant sind, gibt Tipps aus der Praxis und informiert über Tendenzen auf dem Münchner Immobilien- und Mietmarkt.

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